Inklusion für alle Wähler

Viele Menschen mit Down-Syndrom oder solche, die einen gerichtlich bestellten Betreuer haben, wurden von dem Wahlrecht ausgeschlossen.

Zum Glück wurde diese Regelung vom Bundesverfassungsgericht 2019 als verfassungswidrig eingestuft. Am 16. Mai 2019 hat der Bundestag die Wahlausschlüsse von Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten aus dem Bundeswahlgesetz gestrichen. Seitdem dürfen alle Menschen wählen und es gilt Inklusives Wahlrecht für alle.

Der Bundestag wird alle vier Jahre neu gewählt und am 26. September 2021 sind in Deutschland wieder Bundestagswahlen. Außerdem wird auch in Berlin und in Mecklenburg-Vorpommern gewählt.

Für viele betreute Menschen wird es das erste Mal sein, dass sie an Wahlen teilnehmen dürfen. Sie haben die Möglichkeit sich in leichter Sprache zu informieren und auch eine Wahlassistenz zu nutzen. Das ist gut und wichtig. Dabei muss aber beachtet werden, dass sie nicht manipuliert werden.

Diesmal gibt es drei Kandidaten, die gerne Kanzler:in werden möchten.

Deshalb gibt es viele Veranstaltungen, bei denen sie Ihr Programm vorstellen und um die Stimmen der Wähler kämpfen. Sie halten Reden und stellen sich den Fragen der Journalist:innen und Wähler:innen. Sie machen deutlich, warum sie meinen, dass sie besonders geeignet sind, unser Volk zu regieren.

Leider habe ich bei diesen Veranstaltungen Menschen mit Behinderung vermisst. Ich hätte mir sehr gewünscht, dass man sie vielmehr mit einbezogen hätte.

Auch wir haben Fragen und möchten gerne, dass unsere Probleme und Rechte berücksichtigt werden.

Ich möchte z. B. wissen, ob der Mindestlohn von 12,00 € dann auch für solche Arbeitnehmer gilt, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten. Warum werden diese Menschen eigentlich in Werkstätten abgeschoben und bekommen auf dem ersten Arbeitsmarkt keinen Job?

Besonders traurig macht es mich, dass der Bluttest auf Trisomie Kassenleistung ist, obwohl er ja gar keinen medizinischen Nutzen hat. Er dient nur der Aussonderung.

Das war mit Sicherheit eine falsche Entscheidung. Kann man dagegen klagen? Ich kann einfach nicht verstehen, warum man so entschieden hat. Bestimmt kennt kaum einer von ihnen Menschen mit Down-Syndrom.

Was ist an uns Menschen mit einer Trisomie so schrecklich, dass man uns jetzt schon im Mutterleib aussondert?

Ich lebe mit einer Trisomie 21 und ich lebe gerne, deshalb würde ich gerne mal die Gelegenheit bekommen, den Politiker:innen zu erzählen und zu zeigen, wie mein Leben ist.

Ich wünsche mir Inklusion von Anfang an, im Kindergarten, in der Schule, im Arbeitsbereich, im Wohnbereich und im Freizeitbereich.

Ich wünsche mir, dass Menschen mit Behinderung auch in den Bundestag gewählt werden und dass Politiker:innen die Gelegenheit suchen. Sich mit uns auszutauschen und uns zu Gesprächen einladen.

Da gibt es den Spruch, dass man nicht ohne uns über uns entscheiden soll.

Für mich ist Inklusion ein ganz wichtiges Thema, aber ich kann mich nicht erinnern, im Wahlkampf etwas darüber gehört zu haben. Dabei möchte ich doch gerne Volksvertreter:innen wählen, die auch meine Interessen vertreten.

Es ist gut, dass das Verfassungsgericht den Wahlausschluss für verfassungswidrig erklärt hat und nun nahezu alle Menschen wählen dürfen!

Mein Wunsch wäre es noch, dass Politiker:innen auch den regelmäßigen Austausch mit Menschen mit einer Behinderung suchen und ihnen zuhören!

Wir gehören nämlich zu unserer Gesellschaft dazu!

Ein Kommentar zu “Inklusion für alle Wähler

  1. Ich finde es sehr gut, dass nun auch Menschen mit gesetzlicher Betreuung wählen können. Es ist wichtig zu wählen, damit man mit entscheiden kann, wie unser Land regiert wird. Ich werde bald 50, ich habe also schon viele Male gewählt, aber es ist noch immer eine „Ehre“ für mich und etwas, um das uns viele Menschen auf der Welt beneiden.

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