Verliebt, verlobt, verheiratet – auch mit Trisomie 21? Warum nicht?!

27. November 2012: Junge Menschen mit Down-Syndrom haben die gleichen Bedürfnisse nach Freundschaft, Partnerschaft, Liebe  und Zärtlichkeit wie alle anderen Menschen auch. Sie wünschen sich einen Partner, zu dem sie sich hingezogen fühlen, der sie versteht und glücklich macht.

Leider ist Liebe und Sexualität bei behinderten Menschen immer noch ein Tabuthema.

Im Grundgesetz Artikel 2 steht: „Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Also haben auch Menschen mit Handicap ein Recht auf Selbstbestimmung.

Sie haben auch Schmetterlinge im Bauch wenn sie sich verlieben und möchten so sein, wie alle anderen auch.

Früher träumten besonders Mädchen von einer Märchenhochzeit in Weiß. Heute entscheiden sich  viele Paare ohne Trauschein miteinander zu leben.

Dieses Recht wünschen sich auch Heimbewohner. Sie möchten sich gerne verloben, irgendwann heiraten und  zusammenziehen.

Leider wird das in den meisten Einrichtungen nicht geduldet.

Sicher brauchen manche Paare Unterstützung, aber die sollten sie doch auch bekommen!

Ich erinnere mich gut an den Film „Me Too“ mit Pablo Pineda. Er möchte keine Freundin mit Down – Syndrom und verliebt sich in eine Arbeitskollegin. Unrealistisch?

Ich glaube nicht! Pablo Pineda macht als Daniel in dem Film schöne Erfahrungen aber er erlebt auch Enttäuschungen, wie alle Menschen im richtigen Leben.

Es gibt solche Paare und sie können auch eine glückliche Beziehung führen.

Leider entsteht aber in der Öffentlichkeit oft der Eindruck, dass der Partner mit Handicap bei so einem ungleichen Paar sehr abhängig ist und sich auch missbrauchen oder ausnutzen lässt.

Im Stephansdom in Wien wurde ein Paar mit Down – Syndrom vom Dompfarrer getraut und zwar ohne  standesamtliche  Trauung.

Mein Freund möchte unbedingt, dass wir uns verloben. Darum habe ich mich mit dem Thema Eheschließung trotz Trisomie 21 intensiv beschäftigt.

Von der Standesbeamtin in Seeheim erfuhr ich, dass entgegen der allgemeinen Meinung auch Menschen mit Handicap durchaus heiraten dürfen. Da ich keinen Betreuer habe und voll geschäftsfähig bin, gibt es keine Einschränkungen.

Wenn die Brautleute einen Betreuer haben, muss dieser zustimmen damit die Trauung stattfinden kann. Es gibt kein Verbot.

Vielleicht halten Ehen von diesen Paaren sogar länger, weil sie oft schon lange zusammen sind und sehr darum kämpfen mussten.

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